Allgemeine Geschäftsbedingungen Hospio.tech
für Lieferungen, Montagen, Reparaturen, Anpassungen und damit verbundene Dienstleistungen für institutionelle Kunden
Version 1.0Inkrafttreten ab 18.07.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hospio.tech – Österreich
für Montagen, Reparaturen, Anpassungen, Lieferungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen an institutionelle Auftraggeber
Version 1.0 · Gültig ab 18.07.2026
Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und sonstigen institutionellen Auftraggebern. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
1. Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter ist ARTexpo Print s.r.o., IČO 17707374, UID-Nr. CZ17707374, Holandská 1008/13, Vršovice, 101 00 Praha 10, Tschechische Republik, E-Mail: info@hospio.tech, deutschsprachiger Kontakt: +49 1577 1931908 (auch WhatsApp). Hospio.tech ist eine Dienstleistung der ARTexpo Print s.r.o.
- Diese AGB gelten für Angebote, Lieferungen, Montagen, Reparaturen, Anpassungen, technische Dokumentationen und damit zusammenhängende Leistungen, insbesondere für Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Senioren- und Sozialeinrichtungen.
- Abweichende Regelungen in einem Angebot, einer Bestellung, einem Vertrag oder einer Ausschreibung gehen diesen AGB vor.
- Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und von ihm angenommen wurden.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss
- Eine Anfrage ist unverbindlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, jede Anfrage anzunehmen oder ein Angebot zu erstellen.
- Ein Angebot gilt, sofern darin nichts anderes steht, 14 Kalendertage.
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots im Kundenbereich, per E-Mail, durch Unterzeichnung oder durch eine andere nachweisbare Bestätigung zustande.
- Die bestätigende Person erklärt, zur Beauftragung und zur Freigabe von Preis, Leistungsumfang und Änderungen berechtigt zu sein.
3. Leistungsumfang und technische Grundlagen
- Maßgeblich sind das angenommene Angebot und die darin beschriebenen Leistungen.
- Fotos, Maße und Angaben des Auftraggebers dienen einer ersten Einschätzung. Sie ersetzen keine Besichtigung, Bauteilöffnung, Leitungsortung, statische Prüfung, Revision oder sonstige Fachprüfung, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber informiert vollständig über Untergrund und Konstruktion, verdeckte Leitungen, Hygiene- und Infektionsschutz, Brandschutz, Betriebsabläufe, Zutrittsregeln, erforderliche Genehmigungen und sonstige Risiken.
- Nicht ausdrücklich angebotene Arbeiten sind nicht im Preis enthalten. Dazu können insbesondere Elektro- und Sanitärarbeiten, statische Prüfungen, behördliche Genehmigungen, Maler- und Verputzarbeiten, Sonderreinigung, Entsorgung und Arbeiten an verdeckten Installationen gehören.
- Der Anbieter darf Arbeiten unterbrechen oder ablehnen, wenn eine sichere, fachgerechte oder rechtmäßige Ausführung nicht gewährleistet ist.
4. Preise, Umsatzsteuer und Zusatzleistungen
- Preise werden in Euro netto angegeben. Umsatzsteuer wird nach den jeweils anwendbaren Vorschriften behandelt. Soweit Reverse Charge anzuwenden ist, wird dies auf der Rechnung ausgewiesen.
- Angebote beruhen auf den bei Erstellung bekannten Bedingungen. Abweichende Maße, ungeeignete Untergründe, verdeckte Leitungen, zusätzliche Materialien, Wartezeiten, Park- und Fahrtkosten, Arbeiten außerhalb der vereinbarten Zeiten sowie besondere Hygiene- oder Sicherheitsmaßnahmen können zusätzlich verrechnet werden.
- Änderungen und Zusatzleistungen werden grundsätzlich vor Ausführung über den Kundenbereich, per E-Mail oder auf andere nachweisbare Weise freigegeben.
- Sofort notwendige Maßnahmen zum Schutz von Personen, Sachen oder zur sicheren Unterbrechung der Arbeiten dürfen ohne vorherige Freigabe durchgeführt und angemessen verrechnet werden.
- Wird eine notwendige Änderung nicht freigegeben und kann die Leistung ohne diese Änderung nicht sicher oder fachgerecht fortgesetzt werden, darf der Anbieter den betroffenen Teil aussetzen oder beenden. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind zu bezahlen.
5. Termine und Mitwirkung des Auftraggebers
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Termine verlängern sich angemessen bei fehlendem Zugang, verspäteter Mitwirkung, nicht erteilten Freigaben, Hygiene- oder Betriebsbeschränkungen, Lieferverzögerungen oder höherer Gewalt.
- Der Auftraggeber stellt einen sicheren Zugang, eine verantwortliche Kontaktperson, einen freigemachten Arbeitsbereich sowie erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse bereit. Patienten, Bewohner, Besucher und unbefugte Personen sind vom Arbeitsbereich fernzuhalten.
- Kann ein vereinbarter Einsatz aus Gründen auf Seiten des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, können Anfahrt, Wartezeit, Arbeitszeit und sonstige entstandene Kosten verrechnet werden.
6. Übergabe, Mängel und Produkte
- Die Übergabe kann durch ein elektronisches Übergabe-, Montage- oder Serviceprotokoll einschließlich Fotodokumentation erfolgen.
- Der Auftraggeber prüft die Leistung nach Fertigstellung und meldet erkennbare Mängel ohne unnötigen Aufschub.
- Geringfügige Mängel, die einer sicheren und üblichen Nutzung nicht entgegenstehen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Übernahme. Sie werden dokumentiert und innerhalb angemessener Frist behoben.
- Der Anbieter kann einen berechtigten Mangel nach seiner Wahl verbessern, eine fehlende Leistung nachholen, ein Produkt austauschen oder eine angemessene Preisminderung vereinbaren.
- Keine Haftung besteht für normalen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, Überlastung, fehlende Wartung, Eingriffe Dritter, vom Auftraggeber bereitgestellte Produkte oder verborgene Mängel des Untergrunds, die bei angemessener Prüfung nicht erkennbar waren.
- Herstellergarantien richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Eine zusätzliche Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
- Die medizinische Eignung eines Produkts für einen bestimmten Patienten oder Bewohner wird nicht durch den Anbieter beurteilt. Diese Entscheidung liegt beim Auftraggeber und seinem Fachpersonal.
7. Zahlung
- Der Anbieter kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen, insbesondere für Material, Sonderanfertigungen oder die Reservierung von Kapazitäten.
- Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist 14 Kalendertage.
- Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten verlangt werden.
- Bei fälligen und unbezahlten Forderungen darf der Anbieter weitere Leistungen bis zur Zahlung aussetzen.
8. Stornierung
- Bei einer Stornierung bezahlt der Auftraggeber die bereits erbrachten Leistungen, bestellte oder angefertigte Waren und Materialien, Fahrt- und Planungskosten, Lieferanten-Stornokosten sowie sonstige angemessen entstandene Aufwendungen.
- Sonderanfertigungen und individuell bestellte Produkte können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters storniert oder zurückgenommen werden.
9. Subunternehmer und fachliche Berechtigungen
- Der Anbieter darf geeignete Subunternehmer einsetzen, insbesondere für Sanitär-, Elektro-, Bau-, Prüf-, Transport- und Servicetätigkeiten.
- Tätigkeiten, die in Österreich eine besondere gewerbliche oder fachliche Berechtigung erfordern, werden nur durch entsprechend berechtigte Personen oder Unternehmen ausgeführt.
- Interne Genehmigungen und Freigaben des Auftraggebers sowie gebäudebezogene Zustimmungen sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
10. Haftung
- Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischen und vorhersehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn besteht bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
- Diese Einschränkung gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, Personenschäden, zwingende Produkthaftung oder sonstige gesetzlich nicht beschränkbare Ansprüche.
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers, nicht gekennzeichneten Leitungen, verborgenen Baumängeln, Eingriffen Dritter oder einer Nutzung entgegen der Dokumentation beruhen.
- Der Auftraggeber meldet Schäden unverzüglich und trifft angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung.
11. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten
- Beide Parteien behandeln betriebliche und technische Informationen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, vertraulich.
- Über Hospio.tech dürfen ohne vorherige Abstimmung keine Fotos identifizierbarer Patienten oder Bewohner, Gesundheitsdaten, Patientenlisten, medizinische Unterlagen oder Bildschirmaufnahmen aus Gesundheitssystemen übermittelt werden.
- Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die gesonderte Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird vorab eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
12. Elektronische Kommunikation und Kundenbereich
- Angebote, Freigaben, Änderungsbestätigungen, Protokolle und Rechnungen können elektronisch erstellt, bestätigt und aufbewahrt werden.
- Der Auftraggeber schützt seine Zugangsdaten und hält seine Kontaktangaben aktuell.
- Der Kundenbereich kann wegen Wartung, Aktualisierung, technischer Störung oder höherer Gewalt vorübergehend nicht verfügbar sein.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Soweit im individuellen Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt das Recht der Tschechischen Republik unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Zwingende österreichische öffentlich-rechtliche, sicherheitsrechtliche, baurechtliche, gewerberechtliche und hygienische Vorschriften am Leistungsort bleiben unberührt.
- Für Streitigkeiten mit Unternehmen, juristischen Personen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts wird, soweit rechtlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Anbieters vereinbart.
- Für Aufträge in Österreich ist die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich.
14. Schlussbestimmungen
- Für einen Auftrag gilt die bei Vertragsabschluss angenommene Fassung dieser AGB.
- Änderungen bereits abgeschlossener Verträge bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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